Als Kunde sollte man sich damit an die nationale Aufsichtsbehörde/Ombudsfrau wenden. Wenn dadurch das Problem nicht gelöst wird, kann die Beschwerde an die Europäische Bürgerbeauftragte delegiert werden.
Beantwortet von: European Insurance and Occupational Pensions Authority
BaFin wäre in diesem Fall die richtige Anlaufstelle. Auf unserer Seite gibt es Formulare für Bürger*innen mit Fragen zu Pensionsplänen, für Kund*innen und sogar für Whistleblower mit Beschwerden.
Wenn Sie also Probleme mit einem Unternehmen haben, können Sie uns gerne kontaktieren und dann überprüfen die Angelegenheit. Unter Umständen setzen wir uns mit den entsprechenden Vorsorgeplaner bzw. Unternehmen in Kontakt und setzen Sie über die Vorgänge in Kenntnis. Wir können aber nur dann etwas unternehmen, wenn wir für den vorliegenden Fall auch wirklich zuständig sind – nämlich wenn das jeweilige Unternehmen sich nicht an die Gesetze hält. Meistens fragen wir das Unternehmen zunächst nach seinem Standpunkt und oftmals bewirkt das schon, dass das Unternehmen sein Handeln überdenkt und korrigiert.
Jede Angelegenheit muss erst geprüft werden, denn es passiert auch, dass die Unternehmen sich an die Vorschriften halten, aber Bürger*innen etwas missverstehen. Manche Beschwerden werden so erledigt, andere aber nicht, wir prüfen das also und wenden uns an ein Unternehmen, das eine Beanstandung beheben muss.
Beantwortet von: BaFin (Federal Financial Supervisory Authority)
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